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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Leistungen und Produkte von SunfishDesk

SunfishDesk – Paul Lang & Dennis Singer · info@sunfishdesk.de
Stand: 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen SunfishDesk (nachfolgend „Anbieter") und seinen Auftraggebern, Kunden und Partnern (nachfolgend „Auftraggeber").

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters
  • Beiderseitig unterzeichneten Projektvertrag oder Leistungsschein
  • Konkludentes Handeln durch Aufnahme der Leistungserbringung nach Beauftragung

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungen

SunfishDesk erbringt Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung, Digitalisierungsberatung und Implementierung von Support- und Wissensmanagementsystemen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Leistungsschein.

Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu vergeben, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird und keine berechtigten Interessen dagegen sprechen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Anbieter.

Soweit nicht anders vereinbart, sind in den Leistungen keine Hosting-Dienste, laufende Wartung oder Support nach Projektabschluss enthalten. Diese können separat vereinbart werden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere:

  • Rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Zugängen und Materialien
  • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners
  • Zeitnahe Reaktion auf Rückfragen und Freigabeanfragen
  • Bereitstellung einer geeigneten Arbeitsumgebung bei Vor-Ort-Einsätzen

Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlich vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Der Anbieter ist berechtigt, für Projekte mit einem Gesamtwert über 2.000 EUR eine Anzahlung von bis zu 40 % des Auftragswertes vor Projektbeginn zu verlangen.

Aufwandsbezogene Leistungen werden nach tatsächlich erbrachten Stunden auf Basis des vereinbarten Stundensatzes abgerechnet und monatlich in Rechnung gestellt.

§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, auf den vereinbarten Nutzungszweck beschränktes Nutzungsrecht an den vom Anbieter erstellten Werken.

Soweit der Anbieter Open-Source-Komponenten oder Drittanbieter-Software einsetzt, gelten für diese die jeweils gültigen Lizenzbedingungen. Der Anbieter informiert den Auftraggeber auf Anfrage über eingesetzte Komponenten und deren Lizenzen.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, allgemeine Methoden, Konzepte und Erfahrungen, die im Rahmen des Projekts gewonnen werden, für andere Projekte zu nutzen – ohne Offenlegung vertraulicher Informationen des Auftraggebers.

Quellcode, den der Anbieter als Teil der Leistung erstellt, geht mit vollständiger Zahlung in das Eigentum des Auftraggebers über, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 7 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Als vertraulich gelten alle Informationen, die als „vertraulich" gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

§ 9 Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen bei Übergabe die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Bei Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden.

Der Anbieter hat das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Rücktritt vom Vertrag.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind.

§ 10 Kündigung und Vertragsbeendigung

Projekte mit festem Leistungsumfang können nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Der Anbieter erhält in diesem Fall Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.

Laufende Dienstleistungsverträge (z. B. Wartung, Support) können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 2025 · SunfishDesk – Paul Lang & Dennis Singer

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